11 Insgesamt ist die auszusprechende Busse nach Berücksichtigung der Täterkomponenten angesichts der weit überdurchschnittlichen finanziellen Leistungsfähigkeit des Beschuldigten auf CHF 1‘000.00 zu erhöhen. 10.2 In Bezug auf die Ersatzfreiheitsstrafenberechnung empfehlen die VBRS-Richtlinien für jeweils CHF 100.00 Busse einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe auszusprechen (Minimum 1 Tag, Maximum 90 Tage [Art. 106 Abs. 2 StGB]), und zwar wie folgt: Bussenbetrag dividiert durch 100 und aufgerundet auf die nächste ganze Zahl (Beispiel: Busse von CHF 310.00 :