123 und pag. 121 f.). Der Beschuldigte erzielt als international tätiger Rechtsanwalt ein monatliches Netto-Einkommen von rund CHF 48‘000.00 (vgl. dazu die mit der Berufungsbegründung eingereichte Aufstellung über seine wirtschaftlichen Verhältnisse, pag. 126 und pag. 134 ff., insbesondere pag. 135 und pag. 141). Die Berücksichtigung der weit überdurchschnittlichen finanziellen Leistungsfähigkeit des Beschuldigten rechtfertigt nach Auffassung der Kammer eine Erhöhung der Busse um CHF 400.00. Das Verhalten des Beschuldigten nach der Tat und im Strafverfahren war und ist korrekt.