Änderungen per 1. Januar 2019 auszugehen. Diese qualifizieren eine Überschreitung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit in der Tem- po-30-Zone um 21 - 24 km/h als einfache Verkehrsregelverletzung und sehen dafür eine Busse in der Höhe von CHF 600.00 vor (S. 22 der VBRS-Richtlinien). Seitens der Verteidigung wird zwar zu Recht geltend gemacht (vgl. pag. 467), dass in Ziffer 4 der allgemeinen Vorbemerkungen zu den VBRS-Richtlinien in Bezug auf die zahlenmässig fixierten Bussen festgehalten sei, die Richtlinien würden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Täterschaft nicht berücksichtigen.