9. Ausführungen der Parteien Der Beschuldigte führt in seiner Eingabe vom 5. Februar 2019 aus, die Bussenhöhe sei gemäss den VBRS-Richtlinien, wonach eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h im Innerortsbereich mit einer Ordnungsbusse von CHF 600.00 sanktioniert werde, auf eben diesen Betrag festzusetzen. Es lägen weder besonders erschwerende, noch besonders erleichternde Umstände vor, die eine Abweichung von den Richtlinien rechtfertigen würden.