Die Erwägungen des Bundesgerichts sind für die Kammer verbindlich. Für das vorliegende Verfahren bedeutet dies, dass der Sachverhalt, insbesondere auch was die tatsächlichen Gegebenheiten des fraglichen Abschnitts der Technikumstrasse sowie das Verkehrsaufkommen am 12. April 2014 um 15.16 Uhr anbelangt, durch das Bundesgericht verbindlich festgestellt wurde und durch die Kammer so zu übernehmen ist.