Auf der anderen Seite befänden sich bloss Parkplätze und Grünstreifen. Öffentliche Gebäude habe es im besagten Strassenabschnitt keine. Zudem sei an einem Samstag nicht mit einer hohen Frequenz von Fussgängern – insbesondere nicht mit Schülern und Studenten – zu rechnen. Auch habe es auf der Technikumstrasse keine baulichen Hindernisse zur Verengung der Fahrbahn. Da sich die tatsächlichen Gegebenheiten aus dem Urteil der Vorinstanz vom 13. Dezember 2016 nicht genügend detailliert ergeben hätten,