Fahrbahn verlaufenden Gehsteigen unterwegs waren, die Witterung trocken und es hell war. Der Beschuldigte bringe ergänzend vor, die Geschwindigkeitsmessung sei in der Mitte eines ca. 900 Meter langen Strassenabschnitts erfolgt, in welchem die Technikumstrasse schnurgerade und in Fahrtrichtung Lyssachstrasse abschüssig verlaufe. Die Technikumstrasse sei relativ breit und werde auf diesem Strassenabschnitt lediglich auf einer Seite von Wohnhäusern gesäumt, die durch einen Gehsteig von der Fahrbahn abgegrenzt würden. Auf der anderen Seite befänden sich bloss Parkplätze und Grünstreifen.