für das vorliegende Verfahren ein Honorar von CHF 1‘896.90 geltend. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt ihrerseits mit Eingabe vom 6. Februar 2019, der Beschuldigte sei der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um netto 22 km/h, begangen am 12. März 2014 auf der Technikumstrasse in 3400 Burgdorf, schuldig zu sprechen. Er sei zu einer Busse von nicht unter CHF 1‘000.00 zu verurteilen.