6. Anträge der Parteien im Neubeurteilungsverfahren Der Beschuldigte beantragt mit Eingabe vom 5. Februar 2019, er sei wegen einfacher Verkehrsregelverletzung, begangen am 12. April 2014 in Burgdorf durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um netto 22 km/h schuldig zu erklären und zu einer Busse von CHF 600.00 zu verurteilen. Die Verfahrenskosten seien im erstinstanzlichen Verfahren dem Beschuldigten und in den beiden oberinstanzlichen Verfahren dem Kanton Bern aufzuerlegen.