Es wurde die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens angeordnet und die Parteien wurden aufgefordert, innert 20 Tagen ab Zustellung der Verfügung eine schriftliche Begründung ihrer Standpunkte zu den noch offenen Fragen im Neubeurteilungsverfahren (insbesondere zur Strafzumessung und zu den Kosten) einzureichen. Der Beschuldigte reichte in der Folge am 5. Februar 2019 (eingegangen beim Obergericht des Kantons Bern am 6. Februar 2019) fristgerecht eine schriftliche Begründung ein (pag. 450 ff.).