5. Prozessgeschichte im zweiten Neubeurteilungsverfahren Mit Verfügung der Verfahrensleitung vom 17. Januar 2019 (pag. 446 f.) wurde vom Urteil des Bundesgerichts Kenntnis genommen und gegeben. Es wurde die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens angeordnet und die Parteien wurden aufgefordert, innert 20 Tagen ab Zustellung der Verfügung eine schriftliche Begründung ihrer Standpunkte zu den noch offenen Fragen im Neubeurteilungsverfahren (insbesondere zur Strafzumessung und zu den Kosten) einzureichen.