4. Urteil des Bundesgerichts 6B_613/2018 vom 7. Januar 2019 Mit Urteil 6B_613/2018 vom 7. Januar 2019 hiess das Bundesgericht die gegen das obgenannte Urteil gerichtete Beschwerde des Beschuldigten gut, hob das an- 3 gefochtene Urteil auf und wies die Sache zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurück (pag. 444; vgl. zum Umfang der daraus resultierenden Neubeurteilung I.7. Umfang der Neubeurteilung hiernach).