2. Urteil des Bundesgerichts 6B_95/2017 vom 22. Mai 2017 Mit Urteil 6B_95/2017 vom 22. Mai 2017 hiess das Bundesgericht die gegen das obgenannte Urteil gerichtete Beschwerde des Beschuldigten/Berufungsführers A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) teilweise gut, hob das angefochtene Urteil auf und wies die Sache zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurück, soweit es auf die Beschwerde eintrat (pag. 256).