Weiter gab der Beschuldigte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung auf die Frage, ob er sich zu seinem Trinkverhalten Gedanken gemacht habe, an: „Nein, muss ich eigentlich nicht. In der Regel trinke ich nur am Wochenende zum Essen Wein. Grundsätzlich ist mein Trinkverhalten aber ok. Zur ganzen Sache habe ich mir aber schon Gedanken gemacht“ (pag. 60). Darin erkennt die Kammer eine gewisse Bagatellisierung der Tat, welche für eine negative Prognose spricht.