14.3.2 Bedingter Vollzug in concreto Für eine positive Prognose spricht die Tatsache, dass die aktuellen Beweismittel keine Auffälligkeiten des Beschuldigten zeigen. Über seinen Charakter und allgemeinen Leumund ist wenig bekannt bzw. diese sind unauffällig. Weiter verkennt die Kammer nicht, dass der Beschuldigte sich in Bezug auf den automobilistischen Leumund seit der Verurteilung vom 20. Oktober 2013 bis zum vorliegend zu beurteilenden Vorfall vom 15. November 2018 während 4 Jahren nichts hat zu Schulden kommen lassen.