Die Vorinstanz berücksichtigte für ihre Prognose auch den Konflikt des Beschuldigten mit seiner Partnerin, auf welchen hin er sich habe dazu hinreissen lassen, trotz Alkoholkonsums zu fahren. Die Vorinstanz führte aus, er habe den Wagen auch in dem Moment nicht stehen lassen, als er die Möglichkeit gehabt habe, bei seiner Freundin einzusteigen. Obwohl der Beschuldigte gemäss eigenen Angaben auf den Führerausweis angewiesen sei, um seiner Arbeit nachzugehen, habe er sich im Bewusstsein um die Wichtigkeit seines Führerausweises erneut hinters Steuer gesetzt.