Das aktuelle Erhebungsformular der wirtschaftlichen Verhältnissen (pag. 140 f.) zeigt im Vergleich dazu einen erhöhten Mietzinsertrag von neu CHF 1‘200.00 statt 900.00. Die wirtschaftliche und persönliche Situation des Beschuldigten erscheint soweit ersichtlich als stabil. Gemäss ADMAS-Auszug ist der Beschuldigte einschlägig vorbestraft: Am 20. Oktober 2013 wurde er mit einer Blutalkoholkonzentration von 1.96 Gewichtspromille angehalten und deswegen mit rechtskräftigem Urteil vom 10. Januar 2014 zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu jeweils CHF 130.00 mit einer Probezeit von 2 Jahren verurteilt.