Es ist ledig und hat keine Kinder. Offiziell wohnt er alleine, hat allerdings eine Partnerin und wohnt zeitweise bei ihr. Aufgrund der dem Gericht vorliegenden Angaben zum Beschuldigten kann davon ausgegangen werden, dass er in geordneten Verhältnissen lebt. Ausserdem gestaltet sich seine wirtschaftliche Situation sehr stabil. Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind neutral zu bewerten.