8 12. Täterkomponenten 12.1 Vorleben und aktuelle persönliche Verhältnisse Diesbezüglich ist den vorinstanzlichen Erwägungen Folgendes zu entnehmen (pag. 88, S. 10 der Urteilsbegründung): Der Beschuldigte ist am A.________1970 in C.________(Gemeinde) geboren und wohnt mittlerweile am F.________(Adresse) E.________(Gemeinde). Er arbeitet für die G.________ AG und ist gelernter H.________. Der Beschuldigte erhält einen monatlichen Nettolohn von CHF 6‘000.00 und erzielt zudem einen Mietzinsertrag von CHF 900.00. Es ist ledig und hat keine Kinder.