Der, im Vergleich zum Referenzsachverhalt, spätere Entschluss ins Auto zu steigen, ist neutral und nicht etwa verschuldensmindernd zu werten. Dem Beschuldigten wäre es nämlich ohne Weiteres möglich gewesen, nicht mehr Auto zu fahren, zumal seine Partnerin später anscheinend doch gewillt war, zu ihm zu fahren, und man den Konflikt auch telefonisch oder zu einem anderen Zeitpunkt hätte lösen können oder er beispielsweise mit einem Taxi hätte zu ihr gehen können. Bei der Befragung vom 15. November 2018 gab er an, er habe seiner Freundin zuerst noch gesagt, dass er nicht fahren könne, da er Alkohol getrunken habe (pag.