Die aktuellen VBRS-Richtlinien sehen für einen gutbeleumdeten Beschuldigten, welcher mit dem Auto eine Wirtschaft besucht und nach Wirtschaftsschluss über eine Strecke von 4-8 km mit einer Atemalkoholkonzentration ab 0.5 mg/l nach Hause fährt, 35 Strafeinheiten vor, ab 0.6 mg/l 50 Strafeinheiten. Im Falle eines bedingten Vollzugs für die Geldstrafe soll die Verbindungsbusse mindestens CHF 800.00 betragen. Weiter wird im Referenzfall davon ausgegangen, dass der Beschuldigte Vorstrafen wegen zwei bis drei Verkehrsübertretungen hat (ohne Fahren in angetrunkenem Zustand). In einem Wiederholungsfall innert 5 Jahren ist in der Regel