Im Kanton Bern insbesondere nicht bindend sind demgegenüber die Strafmassempfehlungen der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich. Die Strafmassempfehlungen SVG der Schweizerischen Staatsanwälte- Konferenz (SSK), welche von der Verteidigung ebenfalls zitiert werden (vgl. pag. 129), wurden bei der Erstellung der VBRS-Richtlinien berücksichtigt. Letztere sind