Jedoch dürfen sie nicht starr und schematisch angewendet werden (MATHYS, Leitfaden Strafzumessung, Basel 2019, N. 85). Es existieren mithin keine solchen Richtlinien, welche schweizweite Geltung hätten und damit eine vollkommen gleichförmige Bestrafung gleichartiger Delikte in der ganzen Schweiz erwirken würden. Stattdessen führen die VBRS-Richtlinien lediglich aber immerhin zu einer gleichförmigen Rechtsanwendung innerhalb des Kantons Bern.