128). Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) beinhalten Anhaltspunkte für eine normierte Strafzumessung bei Massendelikten, also für Delikte, die sich in der Regel von den Umständen und dem jeweiligen Verschulden her sehr ähnlich sind. Sie dienen der rechtsgleichen Behandlung in gleich gearteten Fällen und somit auch der Rechtssicherheit und der Gerechtigkeit.