24 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 31. März 2018 in Thun; 2. der einfachen Verletzung von Verkehrsregeln, mehrfach begangen am 31. März 2018, in Thun; 3. des pflichtwidrigen Verhaltens nach Verkehrsunfall mit Sachschaden, begangen am 31. März 2018, in Thun;