22 14.3 Gesamthaft auszusprechende Strafe Nach dem Gesagten ist der Beschuldigte zu einer unbedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen à CHF 110.00, ausmachend total CHF 2‘750.00, zu verurteilen. Ihm ist weiter eine Busse von CHF 700.00 aufzuerlegen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe für ein schuldhaftes Nichtbezahlen auf 7 Tage festzusetzen ist.