Ausgehend von einer Busse von CHF 400.00 für das pflichtwidrige Verhalten nach Verkehrsunfall ist die Strafe für das Nichtbeherrschen des Fahrzeugs für sich auf CHF 300.00 festzusetzen und im Umfang von 2/3 zur Einsatzstrafe hinzuzurechnen. Weiter sind die je CHF 100.00 für das Missachten des Fahr- und des Parkverbots in Anwendung des Asperationsprinzips im Umfang von CHF 100.00 zu berücksichtigen. Dies führt für die Übertretungen zu einer Busse von CHF 700.00.