14.2 Übertretungen Soweit die Übertretungen betreffend, ist mit der Vorinstanz auf die in den VBRS- Richtlinien vorgesehenen Tarife abzustellen. Besondere Umstände, die eine Abweichung rechtfertigen würden, sind nicht ersichtlich. Ausgehend von einer Busse von CHF 400.00 für das pflichtwidrige Verhalten nach Verkehrsunfall ist die Strafe für das Nichtbeherrschen des Fahrzeugs für sich auf CHF 300.00 festzusetzen und im Umfang von 2/3 zur Einsatzstrafe hinzuzurechnen.