21 14.1.2 Täterkomponenten Bei den Täterkomponenten wirken sich insbesondere die Vorstrafen des Beschuldigten erhöhend auf das Verschulden aus. Seine mehrfachen und einschlägigen Vorstrafen (pag. 218 f.) vermögen die von der Vorinstanz veranschlagte Erhöhung um 10 Strafeinheiten ohne weiteres zu rechtfertigen (S. 21 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 192). 14.1.3 Auszusprechende Strafe für das Vergehen