14. Konkrete Strafzumessung 14.1 Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit 14.1.1 Tatkomponenten Wie von der Vorinstanz – auf deren Ausführungen ergänzend zu verweisen ist (S. 20 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 191 f.) – zutreffend ausgeführt, sind wesentlich schlimmere Konstellationen denkbar, in welchen sich ein Verkehrsteilnehmer einer drohenden Massnahme entzieht. Gleichzeitig dokumentieren die Bilder im Anzeigerapport einen relativ heftigen Zusammenstoss, welcher allein auf das Verhalten des Beschuldigten zurückgeht und dem ein relativ krasser Fahrfehler zugrunde liegt.