Richtlinien S. 20), bei pflichtwidrigen Verhalten nach einem Unfall mit Sachschaden eine solche ab CHF 400.00 (VBRS Richtlinien S. 22). Für die Bussenhöhe betreffend das Park- und das Fahrverbot wird auf die Ordnungsbussenverordnung verwiesen (VBRS Richtlinien S. 4). Für das Missachten eines Fahrverbots wird demnach eine Busse von CHF 100.00 empfohlen (Anhang 1 OBV Ziff. 304.1), für das Missachten eines Parkverbots eine solche von bis zu CHF 100.00 (Anhang 1 OBV, Ziff. 250).