191): Die Richtlinien sehen bei der Vereitelung zur Feststellung der Fahrunfähigkeit ohne Unfall / bei einem Bagatellunfall wie einem Parkschaden 12 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 800.00, bei einem bedeutenden Unfall oder einem krassen Fahrfehler 35 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 800.00 vor (VBRS Richtlinien S. 16). Im Falle des Nichtbeherrschens des Fahrzeuges wird eine Busse von CHF 300.00 empfohlen (VBRS Richtlinien S. 20), bei pflichtwidrigen Verhalten nach einem Unfall mit Sachschaden eine solche ab CHF 400.00 (VBRS Richtlinien S. 22).