17 splittert. Passende Splitter finden sich – neben zahlreichen Kratzspuren – auch an der Unterkante des Anhängers. Der Zustand des Kollisionsbereichs am Anhänger lässt sodann den Schluss zu, dass der Beschuldigte den Anhänger nicht auf einen möglichen Schaden untersuchte. Dafür hätte er zumindest die Karosserieteile, welche dem Anhänger zum Zeitpunkt der Erstellung der Fotodokumentation nach wie vor anhafteten, entfernen müssen, was er nicht tat.