Zustand (qualifiziere Blutalkoholkonzentration), Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (Versuch) sowie der einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig erklärt (pag. 218). Dafür wurde ihm zwischen dem 12. Juni 2010 und dem 11. November 2010 der Führerausweis entzogen (pag. 221). Ein weiterer Schuldspruch wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (qualifizierte Blutalkoholkonzentration) und einfacher Verkehrsregelverletzung datiert vom 7. September 2015 (pag. 219). Auch dieser zog einen Ausweisentzug (vom 24. Mai 2015 bis zum 23. Juni 2016) nach sich (pag.