Auch das vom Beschuldigten an den Tag gelegte Verhalten passt zu dem oben beschriebenen Szenario. Er war nervös und versuchte die Polizisten möglichst rasch aus dem Haus zu befördern, sie mit dem Androhen von Anzeigen von weiteren Abklärungen abzubringen und so im Ergebnis ein mögliches Verfahren bereits im Keim zu ersticken (pag. 6). Der Beschuldigte wurde am 16. Juli 2010 wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (qualifiziere Blutalkoholkonzentration), Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (Versuch) sowie der einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig erklärt (pag.