Ein möglicher Alkoholkonsum (wie ihn die Wahrnehmungen der Polizeibeamten indizieren) würde aber durchaus einen Grund liefern, der einen Lenker dazu veranlassen könnte, sein Fahrzeug nach einem Unfall überstürzt zu verlassen, um einer Kontrolle und den damit verbundenen, unliebsamen Konsequenzen zu entgehen. Dies gilt umso mehr, wenn er – wie der Beschuldigte – bereits mehrfach einschlägig vorbestraft ist und diese Konsequenzen potentiell besonders einschneidend wären. Auch das vom Beschuldigten an den Tag gelegte Verhalten passt zu dem oben beschriebenen Szenario.