Polizist M.________ gab an, der Beschuldigte sei sehr angetrieben gewesen. Er habe ihnen gesagt, sie sollten besser etwas anderes tun und sie hätten keine Ahnung (pag. 154 Z. 5 f.). Die Feststellungen der Polizeibeamten lassen zwar nicht direkt auf ein strafbares Verhalten des Beschuldigten schliessen. Ein möglicher Alkoholkonsum (wie ihn die Wahrnehmungen der Polizeibeamten indizieren) würde aber durchaus einen Grund liefern, der einen Lenker dazu veranlassen könnte, sein Fahrzeug nach einem Unfall überstürzt zu verlassen, um einer Kontrolle und den damit verbundenen, unliebsamen Konsequenzen zu entgehen.