___ am Abend des 30. März 2018 nach Thun geführt und ihn dort (unbeschädigt) abgestellt, als verwertbar. Diese Angabe deckt sich mit der Aussage des Vaters des Beschuldigten, der bei der ersten telefonischen Kontaktaufnahme durch die Polizei angab, es sei sein Sohn, welcher üblicherweise mit dem vorgefundenen Fahrzeug unterwegs sei und dieses wohl auch am Vorabend gelenkt habe. Wie von der Vorinstanz zutreffend ausgeführt, deutet der Wohnsitz des Beschuldigten bei seinen Eltern auf eine jederzeitige Zugriffsmöglichkeit des Beschuldigten auf die Schlüssel des Renault ________ hin, von der er gemäss den Aussagen des Vaters auch häufig Gebrauch machte.