Erst recht hätten sich die Polizisten aber nach dem Telefonat – welches aller Wahrscheinlichkeit nach nur mit H.________ geführt worden wäre – an das Domizil der Familie N._____(A., H., und K.) begeben, um vor Ort weitere Abklärungen zum Zustand des Halters und zu allfälligen weiteren Familienangehörigen, welche Zugriff auf das Fahrzeug hatten, zu tätigen. Nach Ansicht der Kammer wären die Polizeibeamten im Zuge dieser Ermittlungen mit grosser Wahrscheinlichkeit auch auf den sich ebenfalls am Domizil befindlichen Sohn gestossen und hätten ihn nach seinem Verbleib und der Benutzung des Fahrzeugs erkundigt.