12 StPO unverwertbaren Beweis erhoben wurden, nicht verwertbar, «wenn sie ohne die vorhergehende Beweiserhebung nicht möglich gewesen wären». Der indirekte Beweis ist mithin nur unverwertbar, wenn der erste, ungültige Beweis conditio sine qua non für den zweiten Beweis darstellte. Dies ist beispielsweise bei einem Gutachten der Fall, das auf unverwertbaren Aussagen beruht. Nicht hingegen, wenn der Zeuge in einer ungültigen Einvernahme eine Person nennt, die hiernach als weitere Zeugin einvernommen wird (SCHMID, a.a.O., Praxiskommentar, N 14 f. zu Art.