Es wäre zum Zeitpunkt des Telefonats durchaus möglich gewesen, dass der Beschuldigte eine plausible Erklärung für die von den Polizisten angetroffene Situation (so z.B. Diebstahl oder Überlassen des Fahrzeugs an eine Drittperson) hätte liefern können. Wie von der Vorinstanz zutreffend ausgeführt, hatten die Polizisten nach dem Gespräch mit dem Vater