auch nicht um eine direkte Belastung des Beschuldigten. So äusserte er sich nicht dazu, wer das Fahrzeug am besagten Abend tatsächlich gelenkt und in die Position gebracht hatte, in welcher es von der Polizei vorgefunden worden war. Er tat den Polizisten lediglich kund, wer das besagte Fahrzeug üblicherweise (und darum vermutungsweise auch am besagten Abend) nutze und gab ihnen so eine mögliche Richtung vor, in welche sie ihre Abklärungen vertiefen konnten. Es liegt nahe, dass der Vater des Beschuldigten (gleich wie die Polizisten) zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht wusste, ob eine Verbindung zwischen seinem Sohn und dem Schaden an seinem Fahrzeug bestand.