10 nisse. Nachdem sie den Halter telefonisch erreicht gehabt hätten, habe er ihnen relativ schnell gesagt, der Sohn sei mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen, wie dies immer der Fall sei (pag. 153 Z. 16 f.). Beim anschliessenden Telefonat mit dem Sohn habe dieser spontan gesagt, er sei im Ausgang gewesen und habe das Auto um 21.00 Uhr abgestellt. Das Auto habe keinen Schaden gehabt. Anschliessend sei das Gespräch (mit dem Beschuldigten) schwieriger geworden, weshalb sie sich entschieden hätten, vorbeizugehen (pag. 153 Z. 30-34).