Nicht einzusehen ist schliesslich, weshalb der Halter eines Fahrzeugs dieses einfach in unmittelbarer Nähe eines Unfallortes zurücklassen sollte. Ein Unfallverursacher wird nämlich in der Regel entweder den von ihm verursachten Schaden melden und den Unfallort nicht verlassen, oder sich mit seinem Fahrzeug schnellstmöglich vom Unfallort entfernen, um unliebsamen Konsequenzen zu ent-