Ungewöhnlich ist weiter die Art und Weise, wie das Fahrzeug auf dem Anlieferungsplatz zurückgelassen wurde. Obwohl am Rand des Anlieferungsplatzes Parkfelder zur Verfügung gestanden hätten, stand es nämlich relativ quer auf einem offensichtlich nicht zum Parkieren vorgesehenen Platz (Foto auf pag. 11). Nicht einzusehen ist schliesslich, weshalb der Halter eines Fahrzeugs dieses einfach in unmittelbarer Nähe eines Unfallortes zurücklassen sollte.