Darüber hinaus sei auch klar gewesen, dass die vom Halter gemachten Angaben zum Verbleib des Fahrzeugs in der besagten Nacht Eingang in die Akten finden würden. Anders als im Fall, wo die Polizei auf einem Unfallplatz eintreffe und sich durch erste Befragungen der Anwesenden einen Überblick verschaffe, habe sie sich in der vorliegend zu beurteilenden Situation gezielt (gestützt auf die Halterabklärung) mit einer abwesenden Person in Verbindung gesetzt, um Folgeabklärungen zu tätigen. Zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme mit H.______