_ ohne irgendwelchen Tatverdacht kontaktiert hätten. Es sei vielmehr evident, dass die Vermutung, er könnte als Halter etwas mit dem Vorfall zu tun haben, den Grund für die Kontaktaufnahme dargestellt habe. Die Polizisten hätten mit dem Halter Kontakt aufgenommen um abzuklären, in welchem Zusammenhang dieser zum Vorfall stehe. Dabei gehe es zweifellos bereits um eine materielle Ermittlung des Sachverhalts, zumal aufgrund der Haltereigenschaft bereits erste Anhaltspunkte für eine mögliche Beteiligung vorgelegen hätten.