Als die Polizisten M.________ und L.________ auf Platz eintrafen, nahmen sie gemäss Anzeigerapport vom 22. April 2018 (pag. 5) zunächst mit dem Melder Rücksprache und stellten neben dem Schaden am Renault ________ Kratzspuren an der vorderen Unterkante des Aufbaus des in der Nähe korrekt abgestellten Sattel-Sachentransportanhängers fest. Sie hielten die Situation fotografisch fest (pag. 9 ff.). Neben dem Melder waren keine weiteren Personen anwesend. Ein Zündschlüssel zum unverschlossenen Fahrzeug war nicht vorhanden.