4 9. Zu berücksichtigende Beweismittel 9.1 Ausgangslage Am frühen Morgen des 31. März 2018 meldete I.________ von der J.________ GmbH der Polizei ein unverschlossenes und im hinteren Bereich des Dachs erheblich eingedrücktes Fahrzeug auf dem Parkplatz der Anlieferung D._____(Gesellschaft) in Thun. Als die Polizisten M.________ und L.________ auf Platz eintrafen, nahmen sie gemäss Anzeigerapport vom 22. April 2018 (pag. 5) zunächst mit dem Melder Rücksprache und stellten neben dem Schaden am Renault __