6. Vorwurf gemäss Anklageschrift Nach Art. 356 Abs. 1 Satz 2 StPO gilt vorliegend der Strafbefehl vom 21. August 2018 (pag. 48 f.) als Anklageschrift. Darin werden dem Beschuldigten (a) die Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, (b) mehrfache einfache Verkehrsregelverletzungen und (c) pflichtwidriges Verhalten nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden vorgeworfen. Die Vorwürfe gründen auf dem im Strafbefehl wie folgt umschriebenen Sachverhalt: b) A.